Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Schlüsselzahl B 196

  1. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)

    • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.

  2. Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist.

  3. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

  4. Die Regelungen der Anlage 3 FeV bleiben unberührt.

  5. Die Berechtigung gilt nur im Inland !!!

  6. Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 setzt eine Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV voraus.

  7. Bei Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 muss der Nachweis einer Fahrerschulung nach 7b vorgelegt werden.

  8. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

  9. Die Bundesanstalt begleitet diese Neuerung mit einer Evaluation bei der insbesondere die Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht wird. Auszugsweise Darstellung der Anforderungen des § 6b zur Fahrerlaubnis-Verordnung Alle Informationen zur Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 bei 5-jährigem Vorbesitz der Klasse B

  10. Allgemeines Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führer eines Kraftrades der Klasse A1.

  1. Die Schulung kann nur in einer Fahrschule mit der Fahrschulerlaubnisklasse Klasse A und durch einen Fahrlehrer mit einem Fahrlehrerschein der Klasse A erfolgen.

  2. Schulungsstoff

3.1. Theoretischer Schulungsstoff

Der Umfang beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Der Unterrichtsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auszug aus der Anlage 2.1: Anlage 2.1 (zu § 4) eingefügt vom LBF Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden) 1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug a) Persönliche Voraussetzungen – Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder – Körperliche Voraussetzungen – Fitness b) Schutz des Fahrers/Beifahrers Anforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 entsprechend der Anlage 7b FeV c) Betriebs- und Verkehrssicherheit Prüfung, Wartung und Pflege Technische Veränderungen am Motorrad Folgen/Beladen u. Besetzung d. Motorrades/Gewichtsverteilung Sicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln „Einmotten“ und Wiederinbetriebnahme des Motorrades d) Umweltschonung Bleifreier Kraftstoff, Katalysator Schalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out) Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.

  1. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

a) Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbote besondere Gefahren für Motorradfahrer durch: Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse

b) Fahrbahn „lesen“ Sand / Splitt / Teerverfugungen / Öl / Nässe / Glätte / Laub / Schmutz / Schienen / Gullys / Markierungen / Schlaglöcher / Spurrillen / Gegenstände auf der Fahrbahn

c) Sehen und gesehen werden Visier, Sichtfeld, Sehhilfen, Adaption Blickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, Beleuchtung Sichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens

d) Mitnahme von Personen Kinder, Erwachsene Verhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen

e) Umweltbewusstes Verhalten Kein unnötiges Beschleunigen – vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrades.

  1. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

a) Hauptgefahren durch andere: Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven

b) Fahren unter erschwerten Bedingungen Kälte – Wärme – Regen – Sichtbehinderung – Aquaplaning – Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel

c) Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit: Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen

d) ) Motorräder mit Beiwagen ) Gilt nicht für AM Fahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, Anlenkung Bremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren Beladen des Gespanns

e) Motorrad mit Anhänger Rechtliche Bestimmungen Verbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen

f) Verhalten nach Unfällen Absicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.

  1. Fahrtechnik und Fahrphysik

a) Bedeutung der Grundfahraufgaben

b) Anfahren und Stabilisieren der Fahrbewegung Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung Kreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte

c) Kurven Kurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen) Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/Bremskräfte Blicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen

d) Bremsen Wirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand- und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung – Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe) Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche) Vollbremsung/Gefahrenbremsung Blockieren: Vorderrad – Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen) *) Nicht für A1, AM.

e) Ausweichen Ausweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen

f) Kritische Fahrzustände/Ursachen Pendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.

3.2. Praktischer Übungsstoff

Mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Richtung haben.

  1. Schulungsfahrzeug

Ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3

  1. Abschluss der Schulung

Zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme hat der Teilnehmer seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern unter Beweis zu stellen.