B 197 - die neue Art der Pkw-Ausbildung
B197 - die neue Automatikregelung für den Autoführerschein
Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren.
Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen.
Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen.
Die Schlüsselzahl 78 reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.
Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.
Das Löschen der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.
Was hat sich ab dem 01.04.2021 geändert:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit,
auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- min. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
(die Fahrstunden dürfen in die komplette Ausbildung integriert werden) - Eine 15-minütige Prüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
(die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts & außerorts erfolgen) - Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erfolgt durch die Fahrschule
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
ACHTUNG:
Bei der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis
auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung
mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten!
Sonst könnte unter Umständen passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!