Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Alle Führerscheinklassen

Hier finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen.

Klicken Sie einfach links auf die gewünschte Klasse!

 

Sollten diese Informationen nicht ausreichend sein,

stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch (09149 / 203) für eine Beratung zur Verfügung!

Mofa - Prüfbescheinigung

Was man alles mit der "Mofa Prüfbescheinigung" fahren darf:

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Zweisitzig.

AM

Was man alles mit der Klasse "AM" fahren darf

  • Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen )
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Für alle Fahrzeugarten gilt:

 

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ( bbH ) max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren

Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen( ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen ).

Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ( keine Fremdzündung ) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.

A1

Was man alles mit der Klasse "A1" fahren darf


Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungs-/ Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW pro Kg.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h und einer max. Leistung von 15 kW.

A2

Was man alles mit der Klasse A2 (beschränkt) fahren darf


Alle Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Maximale Leistung von max. 35 kW ( 48 PS )
bei einem Leistungs-/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW pro Kg.

A

Was man alles mit der Klasse A  (unbeschränkt) fahren darf


Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes! ) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

B

Was man alles mit der Klasse "B" und "BF 17" fahren darf

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zGM der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt.

Das sind zum Beispiel:

  • Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.800 kg sowie einem Anhänger von 1.600 kg zulässiger Gesamtmasse.

B197

B197 - die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Was hat sich ab dem 01.04.2021 geändert:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit,
auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • min. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
    (die Fahrstunden dürfen in die komplette Ausbildung integriert werden)
  • Eine 15-minütige Prüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
    (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts & außerorts erfolgen)
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erfolgt durch die Fahrschule
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

B96

Was man alles mit der Schlüsselzahl B 96 fahren darf

 

 
Fahrzeugkombinationen aus

  • einem Kraftfahrzeug der Klasse B

und

  • einem Anhänger zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, aber max. 4250 kg beträgt.

BE

Was man alles mit der Klasse "BE" fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. 
Die Anhängerlast darf höchstens die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
( Kombination max. 7 t zul. Gesamtmasse )

Das sind zum Beispiel:

  • Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.900 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.700 kg hat.
  • Ein Pkw der gehobenen Mittelklasse mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.200 kg und einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.550 kg hat.
  • Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

B196

  1. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)

    • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, • Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.

  2. Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist.

  3. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

  4. Die Regelungen der Anlage 3 FeV bleiben unberührt.

  5. Die Berechtigung gilt nur im Inland !!!

  6. Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 setzt eine Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV voraus.

  7. Bei Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 muss der Nachweis einer Fahrerschulung nach 7b vorgelegt werden.

  8. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

  9. Die Bundesanstalt begleitet diese Neuerung mit einer Evaluation bei der insbesondere die Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht wird. Auszugsweise Darstellung der Anforderungen des § 6b zur Fahrerlaubnis-Verordnung Alle Informationen zur Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 bei 5-jährigem Vorbesitz der Klasse B

  10. Allgemeines Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führer eines Kraftrades der Klasse A1.

C1

Was man alles mit der Klasse "C1" fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

C1E

Was man alles mit der Klasse "C1E" fahren darf

Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

C

Was man alles mit der Klasse "C" fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. 

CE

Was man alles mit der Klasse "CE" fahren darf

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

D1

Was man alles mit der Klasse "D1" fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1E

Was man alles mit der Klasse "D1E" fahren darf

Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

D

Was man alles mit der Klasse "D" fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

DE

Was man alles mit der Klasse "DE" fahren darf

Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

L

Was man alles mit der Klasse "L" fahren darf

Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sofern die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

T

Was man alles mit der Klasse "T" fahren darf

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).