Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse AM

 

Was man alles mit der Klasse "AM" fahren darf

  • Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen )
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Für alle Fahrzeugarten gilt:

 

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ( bbH ) max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren

Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen( ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen ).

Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ( keine Fremdzündung ) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.


Die Klasse AM berechtigt somit zum Führen von Kraftfahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S.

 

 

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung   
12 Grundstoff  
2 klassenspezifischer Stoff  


Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung - keine besonderen Ausbildungsfahrten

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe-Kurs