Führerschein Klasse AM

Was man alles mit der Klasse "AM" fahren darf
- Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen )
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Für alle Fahrzeugarten gilt:
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ( bbH ) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
- Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen( ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen ).
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ( keine Fremdzündung ) beträgt die max. Nutzleistung 4 kW.
Die Klasse AM berechtigt somit zum Führen von Kraftfahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | |
12 Grundstoff | |
2 klassenspezifischer Stoff |
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung - keine besonderen Ausbildungsfahrten
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | keine |
Mindestalter: | 15 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs |