Führerschein Klasse A 1 ( 125ccm )

Was man alles mit der Klasse "A1" fahren darf
Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungs-/ Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW pro Kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h und einer max. Leistung von 15 kW.
Ab 19.01.2013 neu:
c) ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, auch für Altbestand
d) ab 19.01.2013 auch in Österreich akzeptiert!
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
4 klassenspezifischer Stoff | 4 klassenspezifischer Stoff |
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und bei Ersterteilung:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | AM |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs |