Führerschein Klasse A 2

Was man alles mit der Klasse A2 (beschränkt) fahren darf
Alle Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Maximale Leistung von max. 35 kW ( 48 PS )
bei einem Leistungs-/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW pro Kg.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
4 klassenspezifischer Stoff | 4 klassenspezifischer Stoff |
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
bei Ersterwerb:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
bei Erweiterung von A1 (länger als 2 Jahre) oder Klasse 3 alt (vor 01.04.1980):
- Keine Theoretische Ausbildung!
- Keine Theorieprüfung!
- Keine Sonderfahrtenpflicht!
- nur praktische Ausbildung mit praktischer Prüfung
bei Erweiterung von A1 (kürzer als 2 Jahre):
- Theoretische Ausbildung ( 6x Grundstoff & 4x klassensp. Stoff )
- Theorieprüfung
- 6x Sonderfahrten ( 3x Überland, 2x Autobahn, 1x Nacht )
- praktische Prüfung
Vorraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | A1 und AM |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterteilung) |