Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse CE

Was man alles mit der Klasse "CE" fahren darf

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
 

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Grundstoff 6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
Grundstoff 6
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse C 10
für Klasse CE 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE:
Grundstoff 6/12*
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse B 2
für Klasse C 10
für Klasse C 4
* bei Ersterteilung


Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE
Grundausbildung und

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten


Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C auf Klasse CE (gemeinsamer Ausbildungsgang)
Grundausbildung und

  • Überlandfahrten: 3 - Solo; 5 - Zug
  • Autobahnfahrten 1 - Solo; 2 - Zug
  • Nachtfahrten 0 - Solo; 3 - Zug


Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE, C1E, T, D1E (falls D1 vorhanden ist) und DE (falls D vorhanden ist)
Mindestalter: 21 Jahre
Wiederholungsuntersuchung: Alle 5 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)