Führerschein Klasse CE

Was man alles mit der Klasse "CE" fahren darf
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C | 4 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: |
|
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse C | 10 |
für Klasse CE | 4 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE: |
|
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse C | 10 |
für Klasse C | 4 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE
Grundausbildung und
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C auf Klasse CE (gemeinsamer Ausbildungsgang)
Grundausbildung und
- Überlandfahrten: 3 - Solo; 5 - Zug
- Autobahnfahrten 1 - Solo; 2 - Zug
- Nachtfahrten 0 - Solo; 3 - Zug
Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse C erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung auf 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE, C1E, T, D1E (falls D1 vorhanden ist) und DE (falls D vorhanden ist) |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Wiederholungsuntersuchung: | Alle 5 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest) 1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe 1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl) |