Führerschein Klasse D

Was man alles mit der Klasse "D" fahren darf
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung: | |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: | |
B | 18 |
C1 | 12 |
D1 | 8 |
C | 8 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D: | |
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse D | 18 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung
Vorbesitz | Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
C | mehr als 2 Jahre | 7 | 8 | 4 | 3 |
C | bis 2 Jahre | 14 | 16 | 8 | 6 |
B/C1 | mehr als 2 Jahre | 33 | 12 | 8 | 5 |
B/C1 | bis 2 Jahre | 45 | 22 | 14 | 8 |
D1 | 20 | 5 | 5 | 5 |
Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung auf 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | D1 |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Wiederholungsuntersuchung: | Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch |