Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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Führerschein Klasse L

Was man alles mit der Klasse "L" fahren darf

Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sofern die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff 2 klassenspezifischer Stoff


Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:  Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe-Kurs (Nur bei Ersterteilung)