Führerschein Klasse L

Was man alles mit der Klasse "L" fahren darf
Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sofern die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
2 klassenspezifischer Stoff | 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | keine |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Erste-Hilfe-Kurs (Nur bei Ersterteilung) |