Fahrschule Reuter und Söhne Gbr
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09149 / 203
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Weiterbildung, Ausbildung und alle Module

Wird ein/e Teilnehmer/in durch seinen/ihren Vorgesetzten bei der
Fahrschule Reuter GmbH angemeldet,
oder meldet er/sie sich selber an, ist dies verbindlich.
Auch telefonische Anmeldungen sind wirksam.

 

Nimmt der/die Teilnehmer/in nicht vollständig an dem Kurs teil,
muss die Fahrschule die Ausstellung der Bescheinigung verweigern.
In diesem Fall hat die Fahrschule gleichwohl Anspruch auf das Kursentgelt.
Dieser Anspruch entfällt, wenn der/die Teilnehmer/in die Teilnahme spätestens
10 Arbeitstage vor dem Kurstermin schriftlich unter Abgabe der Gründe absagt.
Erfolgt die Absage später, ist das volle Kursentgelt geschuldet.
Dem/der Teilnehmer/in bleibt es vorbehalten, nachzuweisen,
dass durch die Nichtteilnahme der Fahrschule kein Schaden entstanden ist.
In diesen Fällen wird das anteilige Kursentgelt nicht geschuldet.

 

Das Kursentgelt ist vor Kursbeginn zu bezahlen.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist die Fahrschule Reuter GbR berechtigt,
den/die Teilnehmer/in von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.
Das Kursentgelt ist dann gleichwohl geschuldet.
Die Fahrschule kann dann Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszins berechnen.

 

Der/die Teilnehmer/in kann vom Unterricht ausgeschlossen werden,
wenn er/sie unter der Wirkung alkoholischer Getränke und/oder
anderer berauschender Mittel steht oder den Unterricht stört.
In diesem Fall wird das Kursentgelt in voller Höhe geschuldet.